Verteidigung wegen zu schnellen Fahrens und anderer Ordnungswidrigkeiten
Die Geschwindigkeitsüberschreitung gehört zu den im Straßenverkehr am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Aufgrund der Änderungen zum 01.01.2009 beim Bußgeldkatalog drohen nun noch erheblichere Geldbußen bzw. auch schneller Fahrverbote.
Bei diesem bußgeldbewehrten Verhalten gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsstrategien. Von der Fahreridentifizierung über das richtige Vorgehen bei Firmenfahrzeugen bis hin zu polizeilichen Messverfahren oder gar legitime „Verfahrenstricks“. Es kommt auf die taktisch richtige und ideenreiche Verteidigung an.
Dabei gibt es immer wieder Spielraum, um entweder mit den Behörden zu verhandeln (z. B. um ein Fahrverbot). Darüber hinaus ergeht jeden Monat eine „Flut“ von Entscheidungen zu speziellen Fragen des Verkehrsrechts. Vertreten Sie daher nicht sich selbst. Verlassen Sie sich auf den Fachmann, der Erfahrungen mit derartigen Fällen gesammelt hat.
Oder kennen Sie z. B. die umfangreiche und aktuelle OLG-Rechtsprechung zur Frage, wann einschlägige Ausnahmen vom bekannten „Handyverbot“ im Auto vorliegen?
Weitere Probleme liegen oft in der Durchführung der belastenden Geschwindigkeitsmessung bzw. in der gerichtlichen Aufarbeitung dieses Beweismittels. Wussten Sie etwa, dass es verfahrensfehlerhaft ist, wenn Eichschein und Messbild nur angesehen und nicht etwa in der Hauptverhandlung verlesen werden? Wussten Sie ferner, dass bei Verstoß gegen die Herstellerbedienungsanleitung eine Messung unwirksam sein kann?
Ein anderes großes Feld der Verteidigung ist das sogenannte Augenblicksversagen. Dieses Rechtsinstitut hilft gegen den Vorwurf, jedenfalls fahrlässig die Geschwindigkeit überschritten zu haben. Einschlägig kann es etwa dann sein, wenn der Betroffene ausführt, die Beschilderung der maßgeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gesehen zu haben.
Andere Ordnungswidrigkeiten (ausgenommen hier Alkohol und Drogen) können hier nicht abschließend genannt werden. Neben dem Verstoß gegen die Lenkzeiten bei Berufskraftfahrern kommen etwa in Betracht der Verlust von Ladungen, die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes, Missachtung eines Überholverbotes, Vorfahrt- oder sonstige Rechtsverletzungen der StVO oder des StVG, die zu Verkehrsunfällen führen und dergleichen mehr.
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