Streit ums Geld
Selbstverständlich gehört zum Arbeitsrecht auch der Streit um nicht gezahlte Vergütung. Dies kann auch einhergehen mit Fragen, die sich dann ergeben, wenn Sie beispielsweise Schäden an Rechtsgütern des Arbeitgebers verursacht haben.
Gratifikationsstreitigkeiten gar, z. B. wegen der Rückforderungen von gezahltem Weihnachtsgeld haben nach meiner Erfahrung zugenommen. Hier gibt es klare Regelungen, in welchem Rahmen und bis zu welchen Zeitpunkten solche Rückforderungen zulässig sind.
Auch Streitigkeiten wegen der vertraglich geschuldeten Eingruppierung können Streit auslösen zu der Frage, welche Vergütung bei einer anderen Tätigkeit zu zahlen ist.
Sie sollen berufliche Fortbildungen, die Sie genossen haben, nachträglich vergüten, weil Sie gekündigt haben. Hier sind viele Formularklauseln von der obergerichtlichen Rechtsprechung kassiert worden. Voreilige Rückzahlungen sollten daher vermieden werden.
Auch darunter fällt der Ausgleich von versäumten Urlaubstagen, die zum Teil nach dem Bundesurlaubsgesetzt zu bezahlen sind. Immer wieder versuchen auch Arbeitgeber, eine etwaige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu drücken.
Beachten Sie bitte, dass selbst bei Vergütungsstreitigkeiten regelmäßig keine Kostenerstattung durch die Gegenseite erfolgt. Von Vorteil ist daher das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung.
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Hellmann & Pätsch
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Eiermarkt 2
30938 Burgwedel
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