Drogen im Straßenverkehr
Ebenfalls zum Verkehrsrecht gehört das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Sie wurden mit Drogen im Fahrzeug erwischt? Sie wurden angeschrieben und es geht um die Ungeeignetheit zum Führen von KFZ? Die Polizei fragt, ob Sie Drogen besessen haben bzw. will sie deswegen als Beschuldigten anhören? Wegen jedenfalls fahrlässigem Führen eines KFZ unter Drogeneinfluss wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen?
Bitte keine Angaben ohne Anwalt! Im Bereich der Drogenfahrten gibt es sehr viele offene Fragen, da gerade die Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges hier selten bei mangels klar definierter Grenzwerte feststeht. Gerade die Frage, ob jedenfalls fahrlässig gehandelt wird, wenn in größerem Abstand zum Konsumakt eine „Drogenfahrt“ unternommen wird, ist höchst problematisch. Drogenfahrten haben Konsequenzen für die Führerscheineignung. Bitte unternehmen Sie nichts, gerade wenn die Führerscheinstelle sie angeschrieben hat, ohne fachkundigen Rat.
Falsche Einlassungen in Bußgeld- oder Strafverfahren sind selten zu korrigieren. Lesen Sie mehr dazu in meiner Ratgeberrubrik, hier handelt es sich um eines meiner Steckenpferde. Lassen Sie lieber einen für Sie arbeiten — zumal Rechtsschutzversicherer oft die Kosten übernehmen können. Die Frage der Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung übernehme ich dabei als Service für Sie!
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Hellmann & Pätsch
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Eiermarkt 2
30938 Burgwedel
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