Das Recht des Autokaufs / der Sachmängelhaftung
Wer ein Auto kauft, hat einige Rechte. Dies fängt bereits unter Umständen mit der neuen Abwrackprämie an, die es hier aber nicht zu vertiefen gilt. Spannender ist es doch, was eigentlich gilt, wenn der Wagen mangelhaft ist. Welche Rechte ergeben sich dann?
Aus dem Kaufvertrag folgt die Verpflichtung des Verkäufers, egal ob Neu- Oder Gebrauchtfahrzeug, das Auto frei von Mängeln zu verkaufen und zu übergeben.
Dabei ist immer von Mängeln abzugrenzen der sogenannte Verschleiß. Dies ist etwa dann wichtig, wenn bei einem gebrauchten Fahrzeug geltend gemacht wird, dass etwa die Bremsbeläge nicht mehr neuwertig sind. Entscheidend dafür, was denn vom Verkäufer verlangt werden kann, ist immer der konkrete Vertrag.
Unbeachtlich sind außerdem völlige Bagatellmängel; etwa der einzelne Lederkratzer, der irgendwo unter dem Sitz vorhanden ist. Auch unerheblich wäre etwa, wenn der Benzinverbrauch tatsächlich um 0,1l höher liegt als im Verkaufsprospekt.
Ist aber beispielsweise der Motor defekt, eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden oder aber klappert der Gasantrieb, lässt sich das Radio nicht mehr bedienen, kann ein gewerblich genutztes Fahrzeug nicht die eingetragene Nutzlast ziehen, ist das Getriebe defekt und so weiter, liegt im Zweifel ein Mangel vor, der weitere Ansprüche auslöst.
Sie können Mangelbeseitigung, im Regelfall = Reparatur des Mangels, vom VERKÄUFER verlangen oder aber unter bestimmten Voraussetzungen sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Sollte der Verkäufer zu Unrecht eine Mangelbeseitigung ablehnen, können Sie diese sogar auf seine Kosten durchführen lassen. Sie sind nicht darauf angewiesen, sich an den Hersteller zu halten!
Derartige Fälle werfen oft Beweisschwierigkeiten auf. So müssen Sie als Käufer einer Sache nämlich regelmäßig beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. Beim Kauf neuer Sachen gibt es hierfür eine wichtige Beweisvermutung. Bei gebrauchten Fahrzeugen ist es regelmäßig erforderlich, dass, falls der Mangel komplexer ist, eine Begutachtung Ihnen Recht gibt. Hier ist es freilich von Vorteil, wenn sie rechtsschutzversichert sind.
In jedem Fall scheuen Autohändler den Anwalt. Von daher rate ich Ihnen dringend an, wenn die Unsicherheit wächst, einen Anwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Gerne dürfen Sie mich hierfür bundesweit beauftragen.
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Hellmann & Pätsch
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