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Versicherungsrecht Bei einem privaten Versicherungsvertrag erwirbt der Versicherungsnehmer – als Teil einer größeren Gefahrengemeinschaft mit gleichartigen Risiken - gegen Bezahlung einen Leistungsanspruch, der bei Eintritt eines bei Vertragsschlusses ungewissen Schadenfalls erfüllt wird. Rechtsgrundlagen zur Beurteilung der facettenreichen Problemkonstellationen rund um Versicherungsverträge sind das Versicherungsvertragsgesetz, das BGB und last but not least die jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen. Nachfolgend finden Sie eine genauere Einteilung des Versicherungsrechts und meine wesentlichen Arbeitsfelder. Es handelt sich um eine nicht abschließende Auswahl:
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Aktuelles Urteil: Versicherungsrecht Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist unwirksam, wenn der Versicherer den Vertrag nicht angepasst hat, BGH, BGH, Urt. v. 12.10.2011 - IV ZR 199/10 [mehr...] Aktuelles Urteil: Verkehrsrecht Verteidiger kann im Bußgeldverfahren zur Akteneinsicht die Kopie der Bedienungsanleitung des Messgeräts verlangen, AG Heidelberg - Beschl. v. 31.10.2011 - 3 OWi 510 Js 22198/11 [mehr...] Ratgeber: Versicherungsrecht Vorerkrankungsklauseln in der Restschuldversicherung – Wirksam? Besprechung von LG Köln, Urteil vom 26.11.2008, 23 O 371/07) [mehr...] Berufsunfähigkeitsversicherung – Falle(n) bei Vertragsschluss = Besprechung BGH, Urteil vom 5.3.2008 (IV ZR 119/06) [mehr...] Ratgeber: Verkehrsrecht Drogen im Straßenverkehr: Berauschende Weihnachten, zugleich Anmerkung zu OLG Hamm und Verwertbarkeit von Blutproben [mehr...] |
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