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Versicherungsrecht Bei einem privaten Versicherungsvertrag erwirbt der Versicherungsnehmer – als Teil einer größeren Gefahrengemeinschaft mit gleichartigen Risiken - gegen Bezahlung einen Leistungsanspruch, der bei Eintritt eines bei Vertragsschlusses ungewissen Schadenfalls erfüllt wird. Rechtsgrundlagen zur Beurteilung der facettenreichen Problemkonstellationen rund um Versicherungsverträge sind das Versicherungsvertragsgesetz, das BGB und last but not least die jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen. Nachfolgend finden Sie eine genauere Einteilung des Versicherungsrechts und meine wesentlichen Arbeitsfelder. Es handelt sich um eine nicht abschließende Auswahl:
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Aktuelles Urteil: Verschiedenes Zur Haftung des Seitenbetreibers bei sog. Abofallen im Internet, LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09 [mehr...] Aktuelles Urteil: Versicherungsrecht Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist unwirksam, wenn der Versicherer den Vertrag nicht angepasst hat, BGH, BGH, Urt. v. 12.10.2011 - IV ZR 199/10 [mehr...] Ratgeber: Versicherungsrecht Vorerkrankungsklauseln in der Restschuldversicherung – Wirksam? Besprechung von LG Köln, Urteil vom 26.11.2008, 23 O 371/07) [mehr...] Berufsunfähigkeitsversicherung – Falle(n) bei Vertragsschluss = Besprechung BGH, Urteil vom 5.3.2008 (IV ZR 119/06) [mehr...] Ratgeber: Verkehrsrecht Drogen im Straßenverkehr: Berauschende Weihnachten, zugleich Anmerkung zu OLG Hamm und Verwertbarkeit von Blutproben [mehr...] |
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