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Rechtsanwalt Hellmann darf ab sofort den Fachanwaltstitel Versicherungsrecht tragen! Hintergrund: wer erhebliche Praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet (wenigstens 80 praktizierte Fälle) sowie eine umfangreiche Fortbildung (120 Stunden sowie 15h Klausuren) nachweisen kann, dem wird erlaubt, den Fachanwaltstitel zu tragen. Beim privaten Versicherungsrecht handelt es sich um eine vordringende Materie, zu den Details schauen Sie bite bei den Schwerpunkten!
Ab dem 01.02.2010 arbeiten wir in neuer Besetzung zusammen. Der langjährig erfahrene Kollege Pätsch (vorher: Augstein & Partner, Hannover) hat das Kanzleiteam mit seinem anwaltlichen Wissen und seiner Erfahrung bereichert.
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