Zur Haftung des Seitenbetreibers bei sog. Abofallen im Internet, LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09

Der Betreiber einer sogenannten "Abo-Fallen"-Internetseite, auf welcher gegen entgeltliche Registrierungspflicht Software angeboten wird, die ansonsten kostenlos heruntergeladen und verwendet werden kann, muss dem Nutzer seines Angebots die Rechtsanwaltskosten erstatten, die dadurch entstanden sind, dass dieser sich gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme auf Zahlung der Registrierungskosten durch den Seitenbetreiber mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat.

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